Satzung

§ 1 - Name und Sitz

Der Arbeitskreis Unternehmerfrauen im Handwerk Landkreis Wolfenbüttel hat seinen Sitz in 38259 Salzgitter-Bad, Liebenhaller Str. 11. Der Bezirk erstreckt sich auf die Stadt Wolfenbüttel und den Landkreis Wolfenbüttel sowie die unmittelbar angrenzenden Gebietskörperschaften.

§ 2 - Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Es ist Ziel des Vereins, die Persönlichkeitsentfaltung und Weiterbildung der mitarbeitenden Unternehmerfrauen im Handwerk  sowie unternehmerisch tätiger Frauen zu fördern. Dieses Ziel wird durch Informationsvermittlung und Wissenserweiterung durch betriebswirtschaftliche und allgemeinpolitische Weiterbildungsmaßnahmen umgesetzt.

Die Vereinigung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Entschädigungen begünstigt werden.

§ 3 - Mitglied

Die Mitgliedschaft in der Vereinigung kann jede Frau begründen, deren Ehepartner oder Lebenspartner ein Handwerksunternehmen führt oder die selbst unternehmerisch im Bezirk der Vereinigung tätig ist. 

Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag zu stellen, über den der Vorstand entscheidet. 

Die Vereinigung kann solche Personen als Mitglied aufnehmen, die die Ziele der Vereinigung unterstützen und der Vereinigung wirtschaftlich nahestehen. Über die Aufnahme von Gastmitgliedern entscheidet der Vorstand. Das Gastmitglied hat denselben Beitrag wie das ordentliche Mitglied zu entrichten.

§ 4 - Mitgliederversammlung

Die Mitglieder der Vereinigung komemn mindestens einmal jährlich zu einer Mitgliederversammlung zusammen. Die Versammlung ist schriftlich mit Angabe der Tagesordnung durch die Vorsitzende zwei Wochen vor dem Versammlungstermin einzuladen.

Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Aufgaben:

  1. die Wahl des Vorstandes
  2. die Beschlussfassung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages,
  3. die Wahl der Kassenprüferinnen
  4. die Abnahme der Jahresrechnung
  5. die Entlastung des Vorstandes

Über die Beratungen der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

§ 5 - Austritt und Ausschluss

Jedes Mitglied kann auf eigenen Wunsch aus der Vereinigung zum 31.12. des Kalenderjahres austreten. Der Austritt muss drei Monate vorher, also spätesten mit Eingang am 30. September des Kalendermonats schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle erklärt werden. Die Mitgliedschaft endet ferner durch Tod oder Ausschluss aus der Vereinigung durch Beschlussfassung im Vorstand der Vereinigung.

Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, sofern dieses mit dem Mitgliedsbeitrag länger als ein Jahr im Rückstand ist oder sofern das Mitglied den Interessen der Vereinigung zuwiderhandelt.

§ 6 - Vorstand 

Der Vorstand besteht aus

  1. der Frau Vorsitzenden
  2. der Frau stellvertretenden Vorsitzenden
  3. Kassenführerin
  4. Schriftführerin
  5. Beisitzerin für Öffentlichkeitsarbeit
  6. zwei Kassenprüferinnen

Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren in der Mitgliederversammlung gewählt. Sofern ein Mitglied die geheime Wahl fordert, ist über den Wahlvorschlag geheim abzustimmen. Die Wiederwahl nach Ablauf der Wahlperiode ist möglich.

Der  Arbeitskreis wird von der Vorsitzenden vertreten. Vermögensrechtliche Verpflichtungen, die einen Betrag von 250,00 € übersteigen, müssen von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein.

Die Geschäftsführung der Vereinigung wird der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen übertragen und kann mit einer Frist von drei Monaten zum  Jahresende gekündigt werden.

Der Vorstand leitet die Vereinigung zum Wohl und zur Förderung seiner Mitglieder. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Barauslagen, die ihnen aus der Vorstandstätigkeit erwachsen, werden im Rahmen der Haushaltsmittel erstattet.

Die Kassenführerin überwacht alle Zahlungsvorgänge. Die Kassenführung wird durch die Geschäftsführung der Vereinigung wahrgenommen.

Die Kassenprüferinnen haben jährlich die Kassenunterlagen zu überprüfen und der Mitgliederversammlung einen Bericht gegenüber der Mitgliederversammlung zu erstatten.

§ 7 - Beitrag

Die Mitgliederversammlung setzt jährlich die Höhe des Mitgliedsbeitrages fest. Der Mitgliederbeitrag wird mit Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung sofort fällig.

§ 8 - Änderung der Satzung

Eine Satzungsänderung muss in der Einladung zu der Mitgliederversammlung, die darüber beschließen soll, bekannt gegeben werden. Die Satzung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder geändert werden.

§ 9 - Auflösung des Vereins

Bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das vorhandenem Vermögen an den Hospizverein Wolfenbüttel e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 10 - Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 20. Februar 2019 in Kraft.

Mit der Beschlussfassung über die vorstehende Satzung werden die Satzung vom 20. November 1996 sowie die Ergänzung vom 7. März 2012 außer Kraft gesetzt.

 

Wolfenbüttel, den 20. Februar 2019

gez. Marina Warnecke, Vorsitzende und Michael Wolff, Geschäftsführer

×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK